Gewässerrandstreifen zur Reduktion diffuser Nährstoffeinträge in Gewässer
Einleitung
Die aktuellen Daten der Gewässerüberwachung zeigen, dass die Bewirtschaftungsziele gemäß WHG und EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) in vielen Wasserkörpern u.a. aufgrund zu hoher Nährstoffbelastung durch Phosphor noch nicht erreicht werden. Auch im zweiten Bewirtschaftungsplan 2015 werden deshalb in diesen Wasserkörpern weitere Maßnahmen zur Reduktion von Phosphoreinträgen erforderlich.
Nachdem in Rheinland-Pfalz in dem Zeitraum seit Inkrafttreten der EG-WRRL im Jahr 2000 die Phosphorfrachten aus kommunalen Kläranlagen fast halbiert werden konnten, fallen diffuse Phosphoreinträge aus der landwirtschaftlichen Flächennutzung in den relevanten Wasserkörpern, immer stärker ins Gewicht.
Die Wasserwirtschaft hat deshalb gemeinsam mit der Landwirtschaft u.a. mögliche Flächen für Gewässerrandstreifen ermittelt, die ein hohes Reduktionspotenzial für Phosphoreinträge aus Erosion vermuten lassen.
Abb.1: Erosion durch Niederschlagsabfluß auf einer Ackerfläche
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Abb.2: Zusammenfluss erodierten Bodens im Gewässerumfeld |
Methodik
Zur Ermittlung relevanter Gewässerstrecken werden die Wasserkörper näher betrachtet, die das Bewirtschaftungsziel noch nicht erreicht haben und deren P-Konzentrationen noch nicht unter dem LAWA-Orientierungswert von 0,1 mg/L liegen.
Auf der Basis von Nutzungsdaten aus dem „Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystem“ (ATKIS) sowie aus landesweit berechneten Daten nach der „Allgemeinen Bodenabtragsgleichung“ (ABAG) lassen sich Gewässerstrecken identifizieren, bei denen Maßnahmen zur Reduktion von diffusen Einträgen mit großer Wahrscheinlichkeit besonders effizient sind. Betrachtet werden Gewässerstrecken mit Ackerland oder Sonderkultur im Gewässerumfeld. Haben diese Gewässerstrecken einen hohen Anteil dieser Flächennutzungen oder eine hohe Erosionsgefahr im unmittelbaren Gewässerumfeld, wird ein hohes Reduktionspotenzial für diffuse Nährstoffeinträge vermutet.
Die räumliche Abgrenzung dieser „Sondierungsstrecken“ erfolgte durch GIS-technische Auswertungen beim LfU. Eine anschließende Plausibilisierung wurde anhand von Luftbildern und Gewässerstrukturdaten durchgeführt, unterstützt durch die Vor-Ort-Kenntnisse der Regionalstellen der Struktur und Genehmigungsdirektionen.
Abb.3: Plausibilisierung der Sondierungsstrecken im Luftbild
Diese Ergebnisse wurden mit Vertretern der Landwirtschaft auf Landes- und Kreisebene kommuniziert und abgestimmt. Auf dieser Basis sollen dann im Zuge der Umsetzung des zweiten Bewirtschaftungsplans in den Jahren 2015-2021 durch Vor-Ort-Begehungen mit Landwirten konkrete Maßnahmen vereinbart werden. Die Wasserwirtschaft finanziert fünf speziell geschulte „Gewässerberater“ die dafür im Aufgabenbereich der landwirtschaftlichen Beratung eingestellt wurden. Die vereinbarten Gewässerrandstreifen können in vielen Fällen auch im Rahmen von „Greeningmaßnahmen“ bewirtschaftet werden.
Zur Funktion von Gewässerrandstreifen
Gewässerrandstreifen (§38 WHG) dienen dem Erhalt und der Verbesserung der ökologischen Gewässerfunktionen, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung der Stoffeinträge aus diffusen Quellen.
Zu diesem Zweck können in Rheinland-Pfalz gegebenenfalls per Rechtsverordnung auch Bewirtschaftungsbeschränkungen (ohne enteignende Wirkung) erfolgen. In diesem Sinne ist der „Gewässerrandstreifen“ jedoch kein „Gewässerentwicklungskorridor“ für die laterale Gewässerentwicklung (“Aktion Blau Plus”). Dieser kann nur über den Ankauf von Grundstücken (Eigentumswechsel), Grunddienstbarkeiten, oder im Rahmen von Bodenordnungsverfahren bereitgestellt werden.
Die Ausweisung von Gewässerrandstreifen erfolgt in Rheinland-Pfalz wie beschrieben vorrangig nach dem Kooperationsprinzip.
Abb.4: Hauptgewässer der Gewässereinzugsgebiete mit Sondierungsstrecken für Gewässerrandstreifen